Geänderte Förderbedingungen seit 1. Juli 2023
Aufgrund aktueller Anpassungen des Bundeswirtschaftsministeriums hatte sich seit 1. Juli 2023 die Förderstruktur für Energieberatungen geändert. Die zusätzliche anteilige Aufstockung aus Landesmitteln (Sanierungsbonus Plus) entfiel daher für neue BAFA-Anträge. Laufende Anträge, die vor dem 1. Juli 2023 beim BAFA gestellt wurden, konnten zuletzt noch über den Thüringer Sanierungsbonus Plus gefördert werden. Seit dem Stichtag war hierfür der Nachweis des BAFA-Zuwendungsbescheids, aus dem das Datum der Antragsstellung hervorgeht, erforderlich.
Informationen zur weiterhin zur Verfügung stehenden Bundesförderung nach dem 1. Juli 2023 finden Sie hier.
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