Interesse am Thüringer Sanierungsbonus-Plus? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Achtung: Geänderte Förderbedingungen ab 1. Juli 2023
Aufgrund aktueller Anpassungen des Bundeswirtschaftsministeriums ändert sich ab 1. Juli 2023 die Förderstruktur für Energieberatungen. Die zusätzliche anteilige Aufstockung aus Landesmitteln (Sanierungsbonus Plus) entfällt daher für neue BAFA-Anträge. Laufende Anträge, die vor dem 1. Juli 2023 beim BAFA gestellt wurden, können noch über den Thüringer Sanierungsbonus Plus gefördert werden. Zukünftig ist hierfür der Nachweis des BAFA-Zuwendungsbescheids, aus dem das Datum der Antragsstellung hervorgeht, erforderlich.
Informationen zur weiterhin zur Verfügung stehenden Bundesförderung nach dem 1. Juli 2023 finden Sie hier.
- Warum gibt es den Thüringer Sanierungsbonus-Plus?
Mit dem „Thüringer Sanierungsbonus-Plus" sollen Hauseigentümer, Nießbrauchberechtigte sowie Mieter und Pächter zusätzlich unterstützt werden, für ihre in Thüringen gelegenen Immobilien durch Energieberater BAFA-geförderte Beratungsberichte oder individuelle Sanierungsfahrpläne erarbeiten zu lassen. Diese bilden eine fachgerechte Grundlage für die energetische Sanierung der Gebäude.
- Woher kommt das Geld für den Thüringer Sanierungsbonus-Plus?
Das Projekt wird vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gefördert.
- Wer kann den Thüringer Sanierungsbonus-Plus bekommen?
Den Thüringer Sanierungsbonus-Plus können Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchberechtigte, Mieter sowie Pächter beantragen.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) oder klassischen Beratungsberichten im Rahmen von Vor-Ort-Beratungen zusätzlich zur Bundesförderung. Das durch den individuellen Sanierungsfahrplan oder klassischen Beratungsbericht energetisch betrachtete Wohngebäude muss sich in Thüringen befinden.
- Wie hoch ist der Thüringer Sanierungsbonus-Plus?
Die Höhe der Fördersumme ergibt sich aus der Differenz aus Gesamtausgaben für die Energieberatung abzüglich 10 Prozent Eigenanteil abzüglich der durch das BAFA an das Energieberatungsunternehmen geleisteten Zuwendung. Die Förderung beträgt damit mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.
Ihr Eigenanteil beträgt letztlich nur noch 10 Prozent der Ausgaben für die vom BAFA geförderte Energieberatung für Wohngebäude.- Wo kann ich eine geförderte Energieberatung machen?
Energieberatungsunternehmen in ihrer Nähe finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de
- Wie alt darf die Rechnung für die Energieberatung sein?
Das Rechnungsdatum darf nicht länger als 1. Juni 2021 zurückliegen.
- Kann ich den Thüringer Sanierungsbonus-Plus auch für einen Kostenvoranschlag erhalten?
Nein.
- Gibt es einen Mindestbetrag für die Beratungsrechnung?
Nein.
- Gibt es eine Frist für den Antrag auf den Thüringer Sanierungsbonus-Plus?
Nein.
- Wie funktioniert die Antragsstellung?
Achtung: Aktuell ist keine Antragstellung mehr möglich (Stand 20.11.2023).
Den Thüringer Sanierungsbonus-Plus können Sie hier online beantragen. Zur Beantragung benötigen Sie die Rechnung Ihres Energieberaters als PDF-Datei.
Alternativ können Sie das Antragsformular für den Sanierungsbonus-Plus herunterladen. Anschließend füllen Sie den Antrag aus und senden ihn mit einer Kopie der Rechnung postalisch an die Verbraucherzentrale Thüringen. Die Verbraucherzentrale überweist den Bonus dann direkt an den Verbraucher.
Die weiteren Förderbedingungen finden Sie hier.
- Kann ich den Thüringer Sanierungsbonus-Plus auch per E-Mail beantragen?
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist ein Antrag per E-Mail nicht möglich.
Stellen Sie Ihren Antrag online oder laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie der Rechnung Ihres Energieberaters auf dem Postweg ein. Hier geht es zur Beantragung.
Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein!
- Wie lange gibt es den Thüringer Sanierungsbonus-Plus?
Das Projekt startete am 1. Juni 2021. Die Fördermittel sind inzwischen ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich (Stand 20.11.2023).